Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension Mozart Hospitality GmbH
Stand: November 2025 – maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Präambel
Die „Pension Mozart“ ist ein von der Pension Mozart Hospitality GmbH, Theobaldgasse 15/12, 1060 Wien, Österreich, betriebener Beherbergungsbetrieb. Die Bezeichnung „Pension Mozart“ ist als Wortmarke im österreichischen Markenregister (Österreichisches Patentamt, Registernummer 316552) zugunsten der Pension Mozart Hospitality GmbH eingetragen und rechtlich geschützt.
Die Pension wird in einem Mehrparteienhaus in Wien betrieben; die Pension betreibt ausschließlich die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Einheiten im Mezzanin (derzeit Tops 12 bis 14). Allgemeinflächen des Hauses (insbesondere Stiegenhaus, Aufzug, Eingangs‑ und Außenbereiche) sowie sonstige im Haus gelegene Betriebe, insbesondere Lokale, Bars, Büros und sonstige Nachbarnutzungen, werden von Dritten verwaltet und sind nicht Teil der von der Pension erbrachten Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Pension und ihren Vertragspartnern/Gästen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Beherbergung und orientieren sich an den Vorgaben des österreichischen Zivil‑ und Konsumentenschutzrechts. Individuelle Sondervereinbarungen bleiben möglich und gehen im Kollisionsfall den Bestimmungen dieser AGB vor.
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien, Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Pension Mozart Hospitality GmbH, Theobaldgasse 15/12, 1060 Wien, Österreich (im Folgenden „Pension“) und dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der entgeltlichen Beherbergung.
Hinweis zur Sprachform: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Beherbergungsverträge mit der Pension, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen („Sondervereinbarungen“) gelten nur, wenn sie von der Pension ausdrücklich und in Textform (z.B. per E‑Mail) bestätigt wurden. Sondervereinbarungen gehen den jeweils betroffenen Bestimmungen dieser AGB vor; im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn deren Geltung von der Pension zuvor ausdrücklich und in Textform (z.B. per E‑Mail) anerkannt wurde. Schweigen der Pension gilt nicht als Zustimmung. Maßgeblich und verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen lediglich der Information.
2. Begriffsbestimmungen
Pension / Beherberger: Die Pension Mozart Hospitality GmbH, die entgeltliche Beherbergungsleistungen anbietet.
Vertragspartner: Die natürliche oder juristische Person, die den Beherbergungsvertrag mit der Pension abschließt, sei es als Gast selbst oder für einen oder mehrere Gäste.
Gast: Die natürliche Person, die die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch nimmt; mitreisende Personen des Vertragspartners gelten ebenfalls als Gäste.
Hauptgast: Der Gast, der als Hauptansprechperson für die Buchung aufscheint, die Online‑Registrierung für sich und – soweit vorgesehen – für mitreisende Personen vornimmt und als Kontaktperson gegenüber der Pension fungiert.
Gruppe / Gruppenbuchung: Eine Buchung, bei der derselbe Vertragspartner für denselben oder sich überschneidende Aufenthaltszeiträume mindestens fünf (5) Unterkünfte (Zimmer und/oder Apartments) in der Pension bucht, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich anreisenden Personen.
Verbraucher / Unternehmer: Im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Vermittler: Dritte (insbesondere Online‑Reiseagenturen, Reisebüros), die Beherbergungsleistungen der Pension vermitteln, unabhängig davon, ob ein Vermittlungsvertrag mit der Pension besteht.
Beherbergungsvertrag: Der zwischen der Pension und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag über die entgeltliche Beherbergung einschließlich der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Nebenleistungen.
Nichtanreise / No‑Show: Das Nichtinanspruchnehmen der gebuchten Unterkunft am vereinbarten Anreisetag ohne rechtzeitige Stornierung gemäß den anwendbaren Stornobedingungen; dies umfasst auch eine nicht erfolgende Anreise aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartners oder des Gastes liegen (z.B. Flugausfälle, Flugverspätungen, verpasste Anschlüsse, Umbuchungen durch Airlines, Streiks oder sonstige Störungen im Verantwortungsbereich von Verkehrsunternehmen), sowie eine Verhinderung des Check‑ins, die dem Vertragspartner zuzurechnen ist, insbesondere infolge Nichterfüllung der Pflichten gemäß Punkt 7 (Online‑Registrierung, Bereitstellung eines Zahlungsmittels).
3. Vertragsgegenstand, Ausstattung, Vertragsabschluss, Preise, Steuern, Zahlung
3.1 Vertragsgegenstand (Hauptleistung)
Die vertraglich geschuldete Hauptleistung besteht in der zeitlich befristeten Überlassung einer Unterkunft der gebuchten Kategorie in der Pension zur Beherbergung, einschließlich sanitären Einrichtungen zur Alleinnutzung, grundlegender Bettwäsche und Handtücher sowie funktionsfähiger Strom‑ und Wasserversorgung. Bei als Apartment oder mit Küche/Kitchenette beworbenen Einheiten umfasst die Hauptleistung zusätzlich eine grundlegende Möglichkeit zum Zubereiten und Kühlen von Speisen und Getränken.
Weitere Einrichtungen, Ausstattungsdetails und Serviceelemente sind keine garantierten Hauptleistungen, sondern werden lediglich nach Verfügbarkeit ergänzend bereitgestellt.
3.2 Vertragsabschluss
Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn die Pension die Buchung des Vertragspartners in elektronischer Form bestätigt („Buchungsbestätigung“) oder eine entsprechende Bestätigung über ein Buchungsportal erteilt wird. Die Bestätigung kann automatisiert erfolgen.
3.3 Ausstattung, Beschreibungen, Variabilität
Beschreibungen, Fotos und Ausstattungsaufstellungen auf Buchungsplattformen, der Website der Pension oder in sonstigen Informationsmedien dienen der allgemeinen Information und stellen Beispiele typischer Einheiten der jeweiligen Kategorie dar. Die konkrete Ausgestaltung der Unterkünfte – insbesondere Art, Umfang, Position, Anzahl, Marke, Modell und Qualität von Möbeln, Geräten, Ausstattungs‑ und Gebrauchsgegenständen, Dekoration, Oberflächen und technischen Einrichtungen – kann zwischen einzelnen Einheiten derselben Kategorie variieren und sich im Zeitverlauf ändern.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Zimmers oder Apartments innerhalb einer Kategorie, auf einen bestimmten Ausblick, ein bestimmtes Stockwerk oder konkrete Ausstattungsmerkmale besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und individuell schriftlich zugesagt wurde. Abweichungen von Beschreibungen, Fotos oder Ausstattungsaufstellungen sowie der Austausch einzelner Ausstattungsdetails begründen keine Gewährleistungs‑, Minderungs‑ oder Schadenersatzansprüche, solange die in Punkt 3.1 beschriebene Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
3.4 Gebäude, Umgebung, Leistungen Dritter
Die Pension betreibt ausschließlich die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Einheiten innerhalb des Gebäudes. Sonstige Gebäudeteile, insbesondere Allgemeinflächen wie Stiegenhaus, Aufzug, Eingangs‑ und Außenbereiche, sowie im oder am Gebäude befindliche Betriebe (insbesondere Lokale, Bars, Büros oder sonstige Nutzungen) werden von Dritten verwaltet und sind nicht Bestandteil der Beherbergungsleistung.
Umstände, Einwirkungen und Störungen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Pension liegen, gelten – soweit gesetzlich zulässig – nicht als Mangel der Beherbergungsleistung, solange die in Punkt 3.1 beschriebene Hauptleistung im Wesentlichen nutzbar bleibt. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht abschließend, Immissionen und Einflüsse aus dem Gebäude und dessen Allgemeinflächen, aus der näheren Umgebung und dem öffentlichen Raum (wie insbesondere ortsübliche Lärm‑, Geruchs‑ und Lichtimmissionen sowie Bau‑ und Veranstaltungsaktivitäten), behördliche Maßnahmen sowie die Verfügbarkeit, Qualität und Störungen von durch Dritte betriebenen Infrastruktur‑, Versorgungs‑ und sonstigen Dienstleistungen (z.B. Verkehr, Energie‑, Wasser‑, Telekommunikations‑, Internet‑, Park‑ und Gastronomieangebote).
Solche Umstände berechtigen – soweit gesetzlich zulässig – nicht zu Preisminderung, Vertragsauflösung oder Schadenersatz, solange die in Punkt 3.1 genannte Hauptleistung nicht wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Vertragspartners/Gastes, insbesondere nach zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen, bleiben unberührt.
Etwaige von der Pension gewährte Kulanzleistungen (insbesondere Zimmerwechsel, Umbuchungen oder Gutschriften) erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch für zukünftige Fälle.
3.5 Preise, Drittvorteile, Bemessungsgrundlage
Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste der Pension bzw. den auf der Website oder über Buchungsportale dargestellten Raten, soweit diese von der Pension bestätigt wurden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise pro Einheit und Nacht, einschließlich der zum Buchungszeitpunkt geltenden österreichischen Mehrwertsteuer und der zum Buchungszeitpunkt geltenden lokalen Abgaben (insbesondere Ortstaxe), vorbehaltlich Punkt 3.6.
Preisreduktionen, Rabatte, Boni, Gutscheine, Zuschüsse oder sonstige Vorteile, die von einem Vermittler oder einem sonstigen Dritten gewährt oder finanziert werden, berühren weder die der Pension zustehenden Entgelte noch die Bemessungsgrundlage für Steuern, Abgaben, Entgelte und Stornogebühren. Maßgeblich ist stets der volle, von der Pension bestätigte Übernachtungspreis.
3.6 Steuern und Abgaben
Ändern sich nach Vertragsabschluss gesetzliche Steuern oder Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer, Ortstaxe oder vergleichbare Tourismusabgaben, oder werden neue, vergleichbare Abgaben eingeführt, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend nach oben oder unten, soweit die Änderung ausschließlich diese Steuern oder Abgaben betrifft. Die Pension ist berechtigt, die dadurch entstehenden Differenzbeträge nachträglich zu verrechnen oder gutzuschreiben.
3.7 Zahlungsmodalitäten
Die Pension ist berechtigt, den Abschluss oder das Aufrechterhalten des Beherbergungsvertrags von einer Anzahlung oder vollständigen Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei flexiblen Raten ist der Gesamtpreis spätestens zwei volle Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftstag fällig. Bei nicht erstattbaren Raten ist der Gesamtpreis bereits am Tag der Buchung vollständig fällig. Kosten der Geldtransaktion (z.B. Bankspesen) trägt der Vertragspartner.
3.8 Zahlungsmittel und Belastungsermächtigung
Mit Angabe eines Zahlungsmittels im Rahmen der Buchung, über ein Buchungsportal oder im Zuge der Online‑Registrierung ermächtigt der Vertragspartner die Pension unwiderruflich, alle bestehenden und künftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag über dieses Zahlungsmittel abzurechnen. Dies umfasst insbesondere Entgelte für die Beherbergung, Steuern und Abgaben, Entgelte für Zusatzleistungen, Entgelte im Zusammenhang mit An‑ und Abreise, pauschalierte Entgelte und Kosten nach diesen AGB sowie sonstige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis. Die Pension ist berechtigt, Beträge auch nach Abreise zu belasten.
3.9 Keine Rückvergütung
Vereinbarte, aber aus Gründen in der Sphäre des Vertragspartners oder des Gastes nicht in Anspruch genommene Leistungen berechtigen nicht zu einer teilweisen Rückvergütung oder Minderung des Entgelts.
3.10 Rechnungen, Fälligkeit, Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung
Soweit im Rahmen einer Sondervereinbarung oder ausnahmsweise abweichend von Punkt 3.7 eine Zahlung nach Anreise bzw. nach Abreise auf Rechnung gestattet wird, sind sämtliche Rechnungen der Pension sofort nach Zugang, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in der nach § 456 UGB jeweils geltenden Höhe zu berechnen. Darüber hinaus ist die Pension berechtigt, dem Vertragspartner angemessene Mahnspesen sowie sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten (insbesondere Inkasso‑, Gerichts‑ und Rechtsanwaltskosten) zu verrechnen.
3.11 Besondere Bedingungen für Gruppenbuchungen
Für Gruppenbuchungen im Sinne von Punkt 2 („Gruppe / Gruppenbuchung“) ist die Pension berechtigt, abweichend oder ergänzend zu den allgemeinen Zahlungs‑, Änderungs‑ und Stornobedingungen besondere Bedingungen – insbesondere zu Anzahlung, Vorauszahlung, Namenslisten, Fristen und Stornopauschalen – festzulegen. Diese gruppenspezifischen Bedingungen werden dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen; sie gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
Liegt keine gesonderte Gruppenvereinbarung vor, gelten für Gruppenbuchungen die jeweils raten‑spezifischen Bedingungen gemäß Buchungsprozess und Buchungsbestätigung sinngemäß für die gesamte Gruppenbuchung.
4. Beginn und Ende der Beherbergung
Die Unterkunft steht am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Nutzung besteht nicht. Wird eine Unterkunft erstmalig vor 06:00 Uhr früh in Anspruch genommen, gilt die vorangegangene Nacht als erste Übernachtung.
Ein Early Check‑in vor 15:00 Uhr ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Bestätigung der Pension und gegebenenfalls gegen Entgelt möglich. Eine etwaige Nutzung der Unterkunft oder der Räumlichkeiten vor 15:00 Uhr, die von der Pension aus Kulanz gestattet wird, berechtigt nicht zu Preisminderung oder Schadenersatz, sofern etwaige Mängel bis 15:00 Uhr behoben werden können.
Die Unterkunft ist am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr vollständig geräumt und in ordentlichem Zustand zu verlassen; sämtliche Zugangsmittel sind zurückzugeben. Bei verspäteter Räumung ist die Pension berechtigt, für die Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des Tagespreises, danach 100 % des Tagespreises pro angefangenen Tag zu verrechnen, ohne dass ein Anspruch auf weitere Übernachtung entsteht.
Kann der Gast bzw. können die Gäste am vereinbarten Abreisetag aus Gründen höherer Gewalt im Sinne von Punkt 5 (insbesondere bei behördlich angeordneten Straßensperren, schweren Naturereignissen, Blackout oder vergleichbaren außergewöhnlichen, von der Pension nicht zu beeinflussenden Umständen) objektiv nicht abreisen, verlängert sich der Beherbergungsvertrag für die Dauer der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abreise automatisch. Für diesen Zeitraum schuldet der Vertragspartner ein Entgelt mindestens in Höhe des für den ursprünglichen Aufenthaltszeitraums vereinbarten Übernachtungspreises pro Nacht und Einheit; die Pension ist jedoch berechtigt, einen allenfalls niedrigeren tagesaktuellen Preis zu berechnen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Pension unverzüglich über eine solche Abreiseunmöglichkeit zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur schnellstmöglichen Ermöglichung der Abreise zu setzen. Eine Entgeltreduktion kommt nur in Betracht, wenn und soweit der Gast die vertraglich geschuldete Hauptleistung infolge der außergewöhnlichen Umstände nicht nutzen kann und eine Reduktion zwingend gesetzlich vorgesehen ist.
5. Stornierung, Rücktritt, Nichtanreise (No‑Show)
Rücktritt durch die Pension: Wird eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet oder liegen sonst sachlich gerechtfertigte Gründe (insbesondere Gefährdung des Betriebs, Zahlungsverzug, wesentliche Falschangaben) vor, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Entschädigungsansprüche bleiben unberührt.
Stornierung durch den Vertragspartner – flexible Raten: Eine Buchung mit flexibler Rate kann bis zwei volle Kalendertage vor dem Ankunftstag, 24:00 Uhr MEZ, kostenlos storniert oder geändert werden. Bei späterer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise (No‑Show) kann die Pension 100 % des Gesamtpreises der Buchung einschließlich gebuchter Fremdleistungen verlangen.
Stornierung durch den Vertragspartner – Nicht erstattbare Raten: Für nicht erstattbare Raten ist der Gesamtpreis bei Buchung fällig und nicht erstattbar. Stornierungen, Änderungen, Nichtanreisen (No‑Show) oder verkürzte Aufenthalte berechtigen nicht zu einer Rückerstattung.
Frühere Abreise: Reist der Gast vorzeitig ab oder nimmt er einzelne gebuchte Nächte aus Gründen in seiner Sphäre nicht in Anspruch, bleibt der volle vereinbarte Preis geschuldet.
Raten‑spezifische Bedingungen: Für jede Buchung gelten vorrangig die bei der konkreten Rate im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zahlungs‑, Änderungs‑ und Stornobedingungen.
Höhere Gewalt – objektive Unmöglichkeit der Anreise
Eine Aufhebung der Zahlungspflicht wegen höherer Gewalt kommt nur für jene Nächte in Betracht, in denen die Anreise zum Standort der Pension nachweislich objektiv unmöglich ist, und zwar auch unter Berücksichtigung zumutbarer alternativer Anreisewege und Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Bus, Pkw, alternative Routen). Die bloße Störung, Verspätung, Annullierung oder Nichtdurchführung eines einzelnen, vom Gast gewählten Verkehrsmittels (insbesondere Flugausfall, Flugverspätung, verpasster Anschluss, Umbuchung durch die Airline, Streik bei Fluglinien oder sonstigen Transportunternehmen) begründet für sich allein keine objektive Unmöglichkeit der Anreise und führt daher nicht zum Entfall der Stornierungs- oder Zahlungspflichten nach den für die Buchung geltenden Bedingungen, sofern die Anreise grundsätzlich auf andere zumutbare Weise möglich wäre.
Höhere Gewalt liegt insbesondere bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb der Einflusssphäre der Parteien vor, die auch bei Anwendung äußerster, nach den Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar sind und die die Anreise zum Standort der Pension insgesamt ausschließen (z.B. behördlich angeordnete generelle Reise- oder Zufahrtsverbote, offizielle Grenzschließungen, großflächiger länger andauernder Blackout, schwere Naturereignisse). Der Vertragspartner hat das Vorliegen einer objektiven Unmöglichkeit der Anreise unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen geeignete Nachweise zu erbringen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Rücktrittsrecht der Pension bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen
Wird die Erfüllung des Beherbergungsvertrags für die Pension infolge höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher, von ihr nicht zu vertretender Umstände wesentlich erschwert, gefährdet oder unmöglich (insbesondere bei behördlich verfügten Betriebsschließungen, Beherbergungsverboten, Quarantänemaßnahmen, gravierenden Versorgungsunterbrechungen), ist die Pension berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. In diesen Fällen werden bereits geleistete Entgelte für nicht mehr erbrachte Nächte an den Vertragspartner rückerstattet; weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
6. Krankheit des Gastes
Erkrankt ein Gast während des Aufenthalts und erscheint aus objektiver Sicht eine medizinische Betreuung notwendig oder dringlich, ist die Pension berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners bzw. des Gastes einen ärztlichen oder rettungsdienstlichen Notdienst zu verständigen, soweit erkennbar ist, dass der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.
Die Kosten für medizinische Betreuung, Transport sowie erforderliche Reinigungs‑ und Desinfektionsmaßnahmen trägt der Vertragspartner bzw. der Gast.
Der Ersatzanspruch der Pension umfasst insbesondere, soweit erforderlich und angemessen:
- offene Arzt‑, Krankenhaus‑ und Rettungskosten sowie Kosten für Krankentransporte, Medikamente und medizinische Hilfsmittel,
- Kosten für eine besondere Reinigung und Desinfektion der Unterkunft und gegebenenfalls von Allgemeinflächen,
- Ersatz unbrauchbar gewordener Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung bzw. die Kosten ihrer Desinfektion oder gründlichen Reinigung,
- die Wiederherstellung und Reinigung von Wänden, Böden, Möbeln, Einrichtungs‑ und Ausstattungsgegenständen, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung verunreinigt oder beschädigt wurden,
- das vereinbarte Entgelt für die Dauer der Nutzung der Unterkunft durch den erkrankten Gast sowie für allfällige zusätzliche Tage, in denen die Unterkunft infolge notwendiger Reinigungs‑, Desinfektions‑ oder Instandsetzungsmaßnahmen nicht vermietbar ist,
- sonstige Schäden und Aufwendungen, die der Pension im Zusammenhang mit der Erkrankung des Gastes entstehen.
Im Todesfall eines Gastes gehen die Ersatzansprüche der Pension gegen den Vertragspartner und den Gast auf deren Rechtsnachfolger über. Soweit gesetzlich zulässig, endet der Beherbergungsvertrag mit dem Tod des Gastes; bereits entstandene Entgelt‑ und Ersatzansprüche bleiben aufrecht.
7. Kontaktloser Betrieb, Online‑Registrierung & Kommunikation
Die Pension betreibt den Beherbergungsbetrieb überwiegend kontaktlos und ohne durchgehend besetzte Rezeption. Der Check‑in erfolgt in der Regel digital mittels Online‑Registrierung und elektronisch übermittelter Zugangsdaten. Ein Anspruch auf persönlichen Empfang besteht nicht.
Der Vertragspartner bzw. der Hauptgast ist verpflichtet, vor Ankunft bzw. spätestens bei Ankunft die von der Pension vorgegebene Online‑Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß durchzuführen und sämtliche abgefragten Daten zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere die nach dem österreichischen Meldegesetz und den dazu erlassenen Verordnungen erforderlichen Meldedaten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Adresse samt Postleitzahl, bei ausländischen Gästen zusätzlich Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisedokuments sowie An‑ und Abreisedatum) sowie die entsprechenden Angaben zu mitreisenden, meldepflichtigen Personen, soweit diese nicht selbst registriert werden.
Die Pension ist gesetzlich verpflichtet, ein Gästeverzeichnis zu führen und die Meldung der Gäste binnen der gesetzlich vorgesehenen Frist vorzunehmen. Verweigert der Vertragspartner bzw. der Hauptgast die Bekanntgabe der erforderlichen Meldedaten oder besteht sonst Grund zur Annahme, dass der Gast seiner gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommt, ist die Pension berechtigt, die Beherbergung zu verweigern und – soweit gesetzlich vorgesehen – die zuständige Meldebehörde zu informieren. Eine solche Verweigerung kann eine verwaltungsrechtliche Übertretung durch den Gast begründen; hierfür trägt die Pension keine Verantwortung.
Im Rahmen der Online‑Registrierung ist der Vertragspartner verpflichtet, ein gültiges, von der Pension akzeptiertes Zahlungsmittel – insbesondere eine Kreditkarte – als Sicherheit für Entgeltforderungen und sonstige Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag zu hinterlegen. Es gilt Punkt 3.8 sinngemäß; mit Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Vertragspartner die darin geregelte Belastungsermächtigung.
Ohne rechtzeitige und vollständige Online‑Registrierung einschließlich aller verpflichtend abgefragten Daten sowie ohne Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels besteht kein Anspruch auf Check‑in oder Zutritt zur Unterkunft. Kommt der Vertragspartner diesen Pflichten trotz angemessener Fristsetzung oder Aufforderung nicht nach, ist die Pension berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Buchung als vom Vertragspartner zu vertretende Nichtanreise (No‑Show) zu behandeln; es gelten die vereinbarten Stornierungs‑ und No‑Show‑Bedingungen entsprechend.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, vollständige und korrekte elektronische Kontaktdaten bekanntzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Pension kann Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag über geeignete elektronische Kommunikationsmittel (z.B. E‑Mail, SMS, Messaging‑Dienste) an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten übermitteln. Elektronische Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich des Vertragspartners angekommen und unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind. Das Risiko der Nichterreichbarkeit oder des Nichtabrufs liegt beim Vertragspartner. Nimmt der Vertragspartner einen Vermittler in Anspruch, gilt jede elektronische Mitteilung der Pension an den Vermittler als dem Vertragspartner zugegangen, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich des Vermittlers abrufbar ist.
8. Weiterverkauf & Vermittlung
Der eigenständige Weiterverkauf, die Weitervermittlung oder eigenständige Bewerbung von Unterkünften der Pension durch Dritte ist nur mit gesondertem schriftlichem Vermittlungsvertrag zulässig. Ohne einen solchen Vertrag kommt der Beherbergungsvertrag direkt zwischen der Pension und dem Vertragspartner/Gast zustande, auch wenn die Buchung über einen Dritten erfolgt.
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten der Pension, insbesondere Bildern, Marken, Texten oder Layouts, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Bei Verstößen ist die Pension berechtigt, Buchungen zu stornieren und Schadenersatzansprüche gegen den verantwortlichen Dritten geltend zu machen. Für Nachteile, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Informationen durch einen Vermittler resultieren, haftet die Pension nicht.
9. Verhalten, Hausordnung, Schäden
In allen Unterkünften und Innenbereichen der Pension besteht ein generelles Rauchverbot. Bei Verstößen ist die Pension berechtigt, den Aufenthalt mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine pauschale Entschädigung für den hierdurch entstehenden Mehraufwand an Reinigung und Lüftung in Höhe von EUR 400,– inkl. USt pro Verstoß zu verlangen, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt der Pension vorbehalten. Löst ein Gast durch Rauchen oder die unsachgemäße Verwendung von Rauch‑, Dampf‑ oder Nebelerzeugern einen Brandmeldealarm oder einen Einsatz von Feuerwehr, Einsatzorganisationen oder sonstigen Dienstleistern aus, haftet der Vertragspartner bzw. der Gast darüber hinaus für sämtliche dadurch veranlassten Kosten und Gebühren (insbesondere Einsatz‑ und Anfahrtskosten, allfällige behördliche Gebühren sowie Kosten von Hausverwaltung oder Gebäudebetreiber).
Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass Unterkünfte, Einrichtungen und Anlagen der Pension sowie vorhandene Einrichtungs‑, Gebrauchs‑ und Ausstattungsgegenstände bestimmungsgemäß und sorgfältig verwendet werden. Sämtliche Hinweise, Nutzungsanweisungen, Hausordnungen und Beschilderungen der Pension sind zu beachten, insbesondere bei technischen Anlagen, Einrichtungen, Leitungen und Abflusssystemen.
Der Vertragspartner haftet der Pension für alle Schäden, Funktionsstörungen, Ausfälle, Verunreinigungen und außergewöhnlichen Abnutzungen, die durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Hinweisen oder sonstiges pflichtwidriges Verhalten durch ihn, durch Gäste oder durch von ihm eingeladene Personen verursacht werden. Die Haftung umfasst sämtliche zur Schadensbehebung und Wiederherstellung erforderlichen und angemessenen Kosten, einschließlich Leistungen Dritter, Ersatz‑ und Instandsetzungskosten, Reinigung, Entstörung technischer Anlagen sowie Folgeschäden und Nutzungsausfälle. Die Pension ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen und über das angegebene Zahlungsmittel abzurechnen.
Vom Vertragspartner verursachte Schäden sind unverzüglich, spätestens bei Abreise, der Pension zu melden.
10. Verpflegung, Parken, WLAN, Zusatzleistungen
Die Pension bietet grundsätzlich keine eigenen Verpflegungsleistungen an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Etwaige gastronomische oder sonstige Betriebe im oder am Gebäude werden nicht von der Pension betrieben.
Die Pension stellt keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung öffentlicher oder privater Parkflächen in der Umgebung erfolgt auf Risiko des Fahrzeughalters; eine Haftung der Pension besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Ein unentgeltlicher Internetzugang wird in der Regel bereitgestellt; eine bestimmte Leistung oder Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes; eine Haftung der Pension für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtnutzung des Internetzugangs ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Weitere unentgeltliche Zusatzleistungen werden freiwillig und nach Verfügbarkeit erbracht. Sie sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Hauptleistung und begründen keinen Rechtsanspruch; Störungen oder der Wegfall solcher Leistungen berechtigen nicht zu Preisminderung oder Schadenersatz.
11. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Unterkünfte ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Bei unerlaubter Mitnahme von Tieren kann die Pension eine Sonderreinigungsgebühr sowie darüber hinausgehende Schäden und Umsatzeinbußen geltend machen und den Aufenthalt mit sofortiger Wirkung beenden.
12. Foto‑ und Videoaufnahmen
Foto‑ und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken sind zulässig, sofern keine Beeinträchtigung anderer Personen, keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten und keine Beschädigung der Einrichtung erfolgt. Aufnahmen zu gewerblichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
13. Gewerbliche Nutzung, unerlaubte Tätigkeiten
Die Nutzung der Unterkünfte oder sonstiger Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der Pension untersagt. Tätigkeiten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder die öffentliche Ordnung erheblich beeinträchtigen, sind untersagt. Bei Verstößen ist die Pension berechtigt, den Aufenthalt fristlos zu beenden, Hausverbot zu erteilen und Behörden zu informieren.
14. Haftung der Pension
Die Haftung der Pension für eingebrachte Sachen richtet sich nach den §§ 970 ff ABGB sowie nach dem Gastwirtehaftungsgesetz und ist auf die dort vorgesehenen Höchstbeträge beschränkt; im Übrigen besteht Haftung nur im Rahmen und bis zur Höhe des bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet die Pension nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur bei ausdrücklicher Übernahme zur Verwahrung unter Kenntnis des Wertes.
Die Pension haftet – außer bei Personenschäden – für Schäden des Vertragspartners oder Gastes nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; die Pension haftet in diesem Verhältnis ausschließlich bei Vorsatz. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schäden und Verluste sind der Pension unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen; unterbleibt die unverzügliche Anzeige, erlöschen Ansprüche soweit gesetzlich zulässig. Etwaige Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Zurückbehaltungs‑ und Pfandrechte
Zur Sicherung ihrer sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag, einschließlich Entgeltforderungen, Schadensersatz‑, Reinigungs‑, Storno‑, Nutzungs‑ und sonstigen Ersatzansprüchen, stehen der Pension die gesetzlichen Zurückbehaltungs‑ und Pfandrechte gemäß §§ 970c und 1101 ABGB an den vom Vertragspartner oder den Gästen eingebrachten beweglichen Sachen zu. Die Pension ist insbesondere berechtigt, diese Sachen zurückzubehalten, bis alle gesicherten Forderungen vollständig erfüllt sind, und sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten.
15. Datenschutz
Die Pension verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners und der Gäste im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Näheres ergibt sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Pension, die auf Anfrage oder über die Website zur Verfügung steht.
16. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag ist der Standort der Pension in Wien. Auf den Vertrag findet ausschließlich österreichisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts. Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Pension ausschließlich zuständig; für Verbraucher gelten die zwingenden Zuständigkeitsregelungen des österreichischen und europäischen Rechts.
17. Schlussbestimmungen
Die Pension ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vertragspartners aufzurechnen. Dem Vertragspartner ist die Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Pension nur gestattet, wenn die Pension zahlungsunfähig ist oder die Forderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder von der Pension schriftlich anerkannt wurde.
Fundgegenstände werden von der Pension aufbewahrt und auf Wunsch gegen Kostenerstattung übermittelt; nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist ist die Pension zur Verwertung oder Entsorgung berechtigt. Auskünfte der Pension erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr; die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck‑ und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift‑ bzw. Textform (z.B. per E‑Mail). Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie von der Pension schriftlich bestätigt werden.
Sondervereinbarungen für Gruppenbuchungen im Sinne von Punkt 2 gelten nur für die jeweils betroffene Gruppenbuchung und lassen im Übrigen die Anwendbarkeit dieser AGB unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Hinweis: Mit Abschluss einer Buchung bei der Pension Mozart Hospitality GmbH bestätigt der Vertragspartner, diese AGB gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.